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Einspeisevergütung

Förderungen Österreich

Der Fördersatz 2020 für Anlagen von 5-500 kWp und Batteriespeicher (Privat und Gewerbe)

Fördersatz für die PV-Anlage
  • bei einer Engpassleistung von 100 kWp: 250 Euro pro kWp
  • bei einer Engpassleistung von mehr als 100 kWp bis 500 kWp: 200 Euro pro kWp (max. werden jedoch 30% der Investkosten)
Fördersatz für den Stromspeicher

Gefördert werden Speicher-Projekte (Neu und Erweiterung) bis 50 kWh. Der Stromspeicher kann größer sein, gefördert werden jedoch max. 50 kWh.

Mindestgröße des Stromspeichers: 0,5 kWh pro kWp installierte Engpassleistung 200 Euro/kWh bzw. max. 30% der unmittelbar für die Errichtung erforderlichen Investitionsvolumen.

Der Fördersatz 2020 für Anlagen bis 5 kWp (Private, Gewerbe, Vereine)

Förderpauschale

275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35% der anerkennbaren Investkosten)
375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35% der anerkennbaren Investkosten)
Der Fördersatz 2020 für Anlagen bis 5 kWp (Private, Gewerbe, Vereine)

Förderpauschale - Stromspeicher
  • 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh nutzbare Speicherkapazität
Förderpauschale - Photovoltaik
  • 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten)

Tarifförderung für PV-Anlagen (ab 5 kW bis 200 kW)

Ökostromtarifförderung

Für den Strom, der in das Stromnetz eingespeist wird, wird ein Fördertarif gewehrt. Zusätzlich zum Fördertarif wird ein einmaliger Investitionszuschuss ausgezahlt. Die Höhe der Einspeisetarife sowie des einmaligen Investitionszuschusses wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.

Der Einspeisetarif für Ökostrom aus PV-Anlagen (siehe ÖSG § 6) mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die
ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, beträgt bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2020
7,67 Cent/kWh.

Als Investitionförderung für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung
der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWp gewährt. Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten.

Weg zur PV-Anlage: Organisatorischer Ablauf bei der Errichtung

Bei Ansuchen um Tarifförderung im Rahmen des Ökostromgesetzes für Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWp

Abklärung von grundsätzlichen Fragen wie Anlagengröße, Standort für Wechselrichter und Leitungsführung

Wichtig: Für die Tarifförderung muss die Engpassleistung der Anlage größer als 5 kWp sein
  • Einholen konkreter Angebote und Vergleich (Komplettangebote: Installateur, Dachdecker, Elektriker)
  • Klärung der Finanzierung mit Banken (Versicherung,…)
  • Mitteilung an die Gemeinde, in der die Anlage errichtet wird bzw. falls notwendig Erwirkung einer Baugenehmigung
  • Technische Abklärung mit zuständigem Netzbetreiber. Netzzugangsvertrag abschließen
  • Anerkennungsantrag für eine Ökostromanlage an das Amt der Landesregierung stellen
    ≥ Die Anerkennung als Ökostromanlage erfolgt mittels Bescheid durch das Amt der Landesregierung
  • Förderantrag bei der OeMAG stellen (zu finden unter OeMAG-Förderantrag)
Wichtig: Der Anerkennungsbescheid für eine Ökostromanlage kann zwar binnen 6 Wochen nach Förderantrag bei der OeMAG nachgereicht werden, muss aber ein Datum vor der Antragstellung aufweisen, sonst verfällt der - Förderantrag bei der OeMAG
  • Entscheidung der OeMAG über die Genehmigung der Tarifförderung abwarten
  • Auftragsvergabe und Errichtung der Anlage innerhalb von 12 Monaten (bei später Errichtung noch einmal die Laufzeit und
  • Gültigkeit der Netzzugangsvereinbarung klären)
  • Netzparallelschaltung durch den Netzbetreiber (inkl. Installation eines eigenen Stromzählers)
Bei Ansuchen um Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen kleiner 5 kWp oder 5 kWp-50kWp Wichtig: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es für eine Anlage nicht gleichzeitig eine Investitionsförderung und eine Tarifförderung gibt.
  • Abklärung von grundsätzlichen Fragen wie Anlagengröße, Situierung am Gebäude
    (Dachneigung, Orientierung, Integration und anderes)
  • Möglichen Standort für Wechselrichter und Leitungsführung prüfen. Unterstützung: Durch ausführende Fachfirmen und technische Büros
  • Einholen konkreter Angebote und Vergleich (Komplettangebote: Installateur, Dachdecker, Elektriker)
  • Klärung der Finanzierung mit Banken (z.B. Versicherung)
  • Mitteilung an die Gemeinde in der die Anlage errichtet wird bzw. Erwirkung einer Baugenehmigung bei der zuständigen
      Baubehörde (rechtskräftige Baubewilligung bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft)
  • Beim zuständigen Stromnetzbetreiber Antrag auf Netz-Anschluss stellen
  • Rückmeldung und Bestätigung abwarten
  • Antrag auf Investitionsförderung bei der Förderstelle KPC stellen
    (Serviceteam Photovoltaik | www.klimafonds.gv.at/photovoltaik-and-gipv | Tel.: +43 (1) 31 6 31-730 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)
  • Ihr Förderbudget wird reserviert und nach Errichtung der Anlage und Übermittlung der Förderunterlagen ausbezahlt
  • Vertragsabschluß mit Ökostrombilanzgruppen-Verantwortlichen (Dieser ist verantwortlich für Abnahme und Vergütung des Ökostroms)
  • Vertrag wird von diesem automatisch zugesandt. Auftragsvergabe und Errichtung der Anlage
  • Abrechnung und Hochladen der geforderten Unterlagen für die Fördereinreichung
  • Netzparallelschaltung durch den Netzbetreiber (inkl. Installation eines eigenen Stromzählers)

Eigenstromnutzung

Machen Sie sich unabhängig von Strompreissteigerungen und nutzen Sie den eigenen PV-Strom optimal!

Ist bereits die sog. Netzparität erreicht, d.h. Strom aus Photovoltaik kann günstiger hergestellt werden, als für den Bezug vom Energieversorgers auszubringen. Mit einer intelligenten Steuertechnik ist es schon jetzt möglich, bestehende PV-Anlagen oder neu installierte Systeme „intelligent“ am Stromfluss im eigenen Haus zu beteiligen. Als Erweiterung ist ein Speichersystem sowohl für private Haushalte aber auch für landwirtschaftliche Unternehmer oder Gewerbetreibende realisierbar. Private Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von ca. 4000 - 5000 Kilowattstunden im Jahr können mit einer PV-Anlage schon knapp die Hälfte Ihrer Stromrechnung sparen, mit der Speichertechnik sogar bis zu 70 %! Landwirte und Gewerbetreibende können je nach den Energiebedürfnissen einen erheblichen Teil ihres selbst verbrauchten Stroms mit einer PV-Anlage abdecken. FAQ

FAQ

Lohnt sich PV überhaupt noch?
  • In der Tat ist Photovoltaik immer noch attraktiv, da vor allem durch steigende Strombezugskosten der Eigengebrauch von Solarstrom immer lohnenswerter wird
  • Zusätzlich sind auch weiterhin in der Variante „Volleinspeisung“ rentable Lösungen möglich
Welchen Beitrag hat unsere Firma geleistet?

Während der vergangenen Wochen und Monate war unsere Abteilung „Energietechnik“ stets mit Verbänden und Politikern im Dialog und war maßgeblich an der Entscheidung beteiligt, dass auf neu gebauten Tierställen und neu gebauten Aussiedlerhöfen im Außenbereich weiterhin die Vergütung für ein Gebäude erhalten bleibt und nicht - wie zuerst von der Regierung angedacht - die niedrigere Vergütung einer Freilandanlage.