Aktuelles
Bleiben Sie informiert
Die smarte Parkplatzüberdachung als Beitrag zum Klimaschutz und Energiewende
26. Januar 2022
Das novellierte Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg führte beispielsweise zum 01. Januar 2022 die Photovoltaik-Pflicht auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen ab 35 Stellflächen ein. Für private Haus-Neubauten gilt dies ab dem 01. Mai 2022. Auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein greift eine Solar Pflicht. Weitere Bundesländer folgen 2023. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist sogar eine bundesweite Solar-Pflicht festgelegt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach tut man dem Klima etwas Gutes und spart dabei Stromkosten. Weitere Vorzüge ergeben sich, wenn Photovoltaikanlagen über Parkplätzen installiert werden. Dann wird nicht nur mit der Sonnenergie auf versiegelten Flächen sauberer Strom produziert, der durch E-Ladesäulen unmittelbar verwendet werden kann. Die Überdachung schützt die Fahrzeuge darunter vor Sonne, Schnee oder Hagel. Werden die Verkehrswege mit überdacht, ergibt sich zudem Einsparpotential beim Winterdienst.
Referenzprojekt: Überdachung der obersten Ebene eines bestehenden Parkhauses –
Indach-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1,3 MWp | 4.200 verbaute Solarmodule |
Unter den Modulen befinden sich 350 Ladesäulen für E-Autos
Wir sind seit über 20 Jahren im Photovoltaikanlagenbau tätig. Dadurch sind wir bestens gewappnet und stehen unseren Kunden bei der Umsetzung der Solar Pflicht als Experte zur Seite. Wir realisieren klassische Carports und Parkplatzüberdachungen im Gewerbebau sowie Gesamtüberdachungen von Parkflächen und Verkehrsflächen mit Photovoltaik-Anlagen. Dabei sind unsere Carports vor dem eigenen Privathaus ausgeschlossen.
Parkplatzüberdachungen ab 35 Stellflächen planen und errichten wir entweder mit optisch ansprechenden semi-transparenten bauaufsichtlich zugelassenen Glas-Glas Modulen oder als wirtschaftliche Basic-Variante mit Trapezblech.
Hier können Sie Ihre Einstellungen nach Ihren Wünschen festlegen:
Diese Cookies sind notwendig, um das Surfen auf unserer Website und die Nutzung der Funktionen der Website, wie zum Beispiel den Zugriff auf geschützte Bereiche der Website, zu ermöglichen. Sie können diese Cookies in Ihren Browsereinstellungen deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Funktionalität der Seite stark eingeschränkt wird.
Diese Cookies sammeln Informationen über das Surfverhalten der Besucher unserer Websites. Dadurch sind wir in der Lage, die Struktur, Navigation und den Inhalt der Website für Sie so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Youtube und Vimeo sind beide Online-Dienste für Videostreaming.